Sebastian Bonau, wirtschafts- und arbeitspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen, zu der heute im Wirtschaftsausschuss beschlossenen Reform des Ladenöffnungszeitengesetz:
„Wir hätten uns eine weitergehende Liberalisierung für automatisierte Einkaufsmöglichkeiten am Sonntag gewünscht. Nach dem Urteil des OVG Greifswald zur Bäderregelung sowie der Anhörung von Expertinnen und Experten im Wirtschaftsausschuss sind wir jedoch zu der Einschätzung gelangt, dass die vorliegende Regelung den derzeit rechtssicheren Rahmen markiert.
Für uns ist entscheidend, dass die Regelung auch vor Gericht Bestand hat. Der Sonntagsschutz ist verfassungsrechtlich verankert – mit Wurzeln in der Weimarer Reichsverfassung – und setzt klare Grenzen, die der Gesetzgeber beachten muss. Gleichzeitig erreichen wir mit dem Gesetz eine konkrete Verbesserung:
Mehr als 20 bestehende Standorte im ländlichen Raum erhalten die Möglichkeit, sonntags ohne Personal legal zu öffnen. Damit stärken wir gezielt die Nahversorgung und die Attraktivität des ländlichen Raums.
Klar ist aber auch: Wir werden die weitere Entwicklung genau beobachten. Das Gesetz wird evaluiert, und wir werden insbesondere die Rechtsprechung aus anderen Bundesländern zu vergleichbaren Regelungen in unsere Bewertung einbeziehen.“
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